Neuerungen im Startrechtswesen: Startpasspflicht und Online-Beantragung

  16.12.2021    WLV Top-News WLV Wettkampf
Mit dem Jahreswechsel werden neben vielen Vereinswechseln auch weitere Änderungen im Startrechtswesen vollzogen. Die bereits seit längerer Zeit bestehende Vorgabe nach DLO §5.1.1.1 eines gültigen Startrechts bei der Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen wird nun konsequent umgesetzt. Die Online-Beantragung über unsere Verwaltungssoftware Phoenix sowie über die DLV-App bieten künftig einen smarteren Zugang.

Während einige Landesverbände die Startpasspflicht ab der Jugend U14 nach DLO §5.1.1.1 schon seit jeher konsequent umsetzen, sind die weiteren Landesverbände seitens des DLV dazu angehalten dieser Regelung im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung in der Leichtathletik sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen ebenfalls nachzukommen. Im badischen Verbandsgebiet wird dies bereits seit Jahresbeginn 2021 entsprechend praktiziert und der WLV wird dem ab dem Jahr 2022 folgen.

Da bereits ein sehr großer Teil der Wettkampfteilnehmenden im WLV ein gültiges Startrecht besitzt und damit der bestehenden Regelung nach DLO §5.1.1.1 nachkommt, ergeben sich für die Vereine in der konkreten Umsetzung nur wenige Änderungen. Fortan gilt es im Wesentlichen zu beachten, dass Athletinnen und Athleten bereits bei der Meldung zum Wettkampf ein gültiges Startrecht vorliegen haben. 

Um den Prozess der Startpassbeantragung zu erleichtern und zu beschleunigen, wurde über die Verwaltungssoftware Phoenix die Möglichkeit geschaffen, diesen künftig online abzuwickeln. Hiervon profitieren alle Vereine mit einem aktivierten Vereinsaccount in Phoenix. Auf unserer Homepage finden Sie neben einer Beschreibung wie dieser Account aktiviert werden kann, bereits ein Video-Tutorial, das den Ablauf der Online-Startpassbeantragung erklärt.

Eine weitere Möglichkeit zur Online-Startpassbeantragung bietet zudem die DLV TrueAthletes App. Hier sind die Athletinnen und Athleten Ausgangspunkt der Beantragung. Dieser Ablauf wird in unserer Rubrik „Startrecht“ näher beschrieben.

 

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