Veranstaltungsanmeldung mit LADV ab 2017
Für Veranstaltungen auf Vereins- und Kreisebene werden ab dem neuen Jahr Genehmigungsgebühren in Höhe von 10,-€ in Rechnung gestellt. Dies entspricht der Gebühr, die der WLV oder der BLV an den DLV abführen muss. Die zusätzliche LV-Gebühr von 15,-€ (d.h. insgesamt 25,-€) wird nach wie vor erst für Veranstaltungen ab Landesebene erhoben.
Die Anmeldung von Kinderleichtathletik-Veranstaltungen (Wettkämpfe für die Kinderklassen U12, U10 und U8) erfolgt bis auf weiteres auf dem <link http: www.wlv-sport.de filerepository wlvfile582c188d1497f.pdf _new>Genehmigungsformular für Kinderleichtathletik. Das aktuelle Formular finden Sie auf unserer Homepage unter Wettkampfformulare im Bereich Download. Es werden ausschließlich Anträge auf dem aktuell gültigen Formular akzeptiert.
Kinderleichtathletik-Veranstaltungen, die im Rahmen einer Veranstaltung für Aktive/Jugend angeboten werden, müssen separat angemeldet werden.
Des Weiteren möchten wir auf die Fristen für Veranstaltungsanmeldungen hinweisen, die in Anhang 2 der DLO definiert sind. Der WLV und BLV haben auf dieser Grundlage festgelegt, dass stadionnahe Veranstaltungen bis Landesebene mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin in den Geschäftsstelle zur Anmeldung vorliegen müssen.
Bei stadionfernen Veranstaltungen muss die Anmeldung bis zum 30. September des Vorjahres erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Cross- und Waldlaufveranstaltungen – hier gelten die Fristen der stadionnahen Veranstaltungen.
Die Zuschläge für verspätete Anmeldungen entnehmen Sie bitte unserer <link http: www.wlv-sport.de filerepository wlvfile58529766ed2e0.pdf _new>Gebührenordnung unter Finanzen im Download-Bereich unserer Homepage.
Eine Übersicht mit <link http: www.wlv-sport.de filerepository wlvfile584aa5dd80726.pdf _new>Veranstalterhinweisen finden Sie auf unserer Homepage unter „Offene Veranstaltungen“.
Hinweis: Die Freischaltung der Ausschreibung auf LADV erfolgt erst nach der Genehmigung durch den WLV oder den BLV