Bestenlisten


Damit Leistungen in die WLV-Bestenliste aufgenommen werden können, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Aufgenommen werden ausschließlich Leistungen von Athleten, die im Besitz einer gültigen Startberechtigung (Startpass) für einen WLV-Mitgliedsverein sind.
  • Es werden nur Leistungen von Veranstaltungen aufgenommen, von denen uns eine Ergebnisliste vorliegt. Für Ergebnislisten gilt generell: es besteht eine Bringschuld des Veranstalters / Ausrichters und keine Holschuld des WLV bzw. der Statistiker.
  • Es werden nur Leistungen aufgenommen, die in Übereinstimmung mit den Internationalen Wettkampfregeln IWR und den Satzungen und Ordnungen des DLV (DLO) in der jeweils gültigen Fassung erzielt wurden.
  • Ergebnisse, die bei einer kombinierten Straßen-/Volkslaufveranstaltung erzielt worden sind, werden die Teilnehmer nur für den Verein aufgenommen, für den das Startrecht besteht. Auch Mannschaften werden nur unter dem Verein geführt, für den das Startrecht besteht. Die Nachweispflicht liegt beim Athleten bzw. Verein, der eine Bringschuld hat.

Sollten Sie eine Leistung in der WLV-Bestenliste vermissen, prüfen Sie bitte zuerst, ob alle o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte leiten Sie ggf. Hinweise auf fehlende oder nicht korrekte Daten in der Bestenliste an die Email-Adresse ergebnisse(@)wlv-sport.de weiter. Auch hier können nur Hinweisen nachgegangen werden, die durch Ergebnislisten oder Querverweise belegt wurden. Zudem muss der zuständige Kreisstatistiker davon Kenntnis haben.