Veranstaltungsanmeldung mit LADV ab 2017
  22.12.2016


Alle Veranstaltungen, die im Verbandsgebiet des WLV stattfinden, müssen ab dem 01.01.2017 online über das Meldeportal LADV angemeldet und genehmigt werden. Dies betrifft auch Veranstaltungen auf Vereins- und Kreisebene.

Für Veranstaltungen auf Vereins- und Kreisebene werden ab dem neuen Jahr Genehmigungsgebühren in Höhe von 10,-€ in Rechnung gestellt. Dies entspricht der Gebühr, die der WLV oder der BLV an den DLV abführen muss. Die zusätzliche LV-Gebühr von 15,-€ (d.h. insgesamt 25,-€) wird nach wie vor erst für Veranstaltungen ab Landesebene erhoben.

Die Anmeldung von Kinderleichtathletik-Veranstaltungen (Wettkämpfe für die Kinderklassen U12, U10 und U8) erfolgt bis auf weiteres auf dem Genehmigungsformular für Kinderleichtathletik. Das aktuelle Formular finden Sie auf unserer Homepage unter Wettkampfformulare im Bereich Download. Es werden ausschließlich Anträge auf dem aktuell gültigen Formular akzeptiert. 
Kinderleichtathletik-Veranstaltungen, die im Rahmen einer Veranstaltung für Aktive/Jugend angeboten werden, müssen separat angemeldet werden.

Des Weiteren möchten wir auf die Fristen für Veranstaltungsanmeldungen hinweisen, die in Anhang 2 der DLO definiert sind. Der WLV und BLV haben auf dieser Grundlage festgelegt, dass stadionnahe Veranstaltungen bis Landesebene mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin in den Geschäftsstelle zur Anmeldung vorliegen müssen. 

Bei stadionfernen Veranstaltungen muss die Anmeldung bis zum 30. September des Vorjahres erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Cross- und Waldlaufveranstaltungen – hier gelten die Fristen der stadionnahen Veranstaltungen. 
Die Zuschläge für verspätete Anmeldungen entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung unter Finanzen im Download-Bereich unserer Homepage. 
Eine Übersicht mit Veranstalterhinweisen finden Sie auf unserer Homepage unter „Offene Veranstaltungen“. 

Hinweis: Die Freischaltung der Ausschreibung auf LADV erfolgt erst nach der Genehmigung durch den WLV oder den BLV