Veranstaltungsanmeldung


Die Anmeldung von Laufveranstaltungen in Württemberg erfolgt bis spätestens 30. September (für das Folgejahr) online über das Portal https://ladv.de . Neuanmeldungen sind jederzeit möglich.

Mit der Anmeldung einer Laufveranstaltung wird die offizielle Genehmigung durch den Württembergischen (WLV) und Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) beantragt. Alle genehmigten Laufveranstaltungen in Württemberg werden in der Terminübersicht auf der WLV-Homepage und im Laufkalender Baden-Württemberg veröffentlicht.

Der Veranstalter verpflichtet sich mit der Anmeldung zur Einhaltung der DLV-Satzung und Ordnungen, des darin enthaltenen DLV-Anti-Doping-Codes (ADC), der Deutschen Leichtathletik Ordnung (DLO), der Gebührenordnung (GBO) sowie der Einhaltung der "Internationalen Wettkampfregeln" (IWR). Der Veranstalter verpflichtet sich des Weiteren, Teilnehmer seiner Veranstaltung schriftlich darauf hinzuweisen, dass dieser mit der Teilnahme die Geltung des DLV-Anti-Doping-Codes anerkennt und sich dessen Bestimmungen unterwirft.

Kurzanleitung zur Online-Anmeldung von Laufveranstaltungen


Zur Koordinierung der geplanten Lauftermine 2023 veranstaltete der WLV am 07. Oktober 2022 ein Online-Meeting für Laufveranstalter in Württemberg.

Alle Laufveranstalter sind zu dieser jährlichen Veranstaltung eingeladen. Sie erhalten dort die aktuellsten Informationen von DLV und WLV zum Thema "stadionferne Laufveranstaltungen". Neben einem Rückblick auf das „Laufjahr“ und Erfahrungsberichten zur Durchführung von Laufveranstaltungen stehen weitere interessante Themen auf dem Programm. Für Fragen der Veranstalter ist ebenfalls ein Zeitfenster eingeplant.

Abschließend werden bei der sog. Terminbörse eventuelle Terminüberschneidungen von Laufveranstaltungen für das kommende Jahr angesprochen und geklärt.

Für Detailinformationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ochs(@)wlv-sport.de 


Nach der WLV Lauf-Terminbörse erfolgt die Genehmigung für die angemeldeten Laufveranstaltungen über das Online-Portal ladv.de.

Die Veranstalter erhalten das offizielle Genehmigungslogo des Deutschen Leichtathletik-Verbandes sowie ein Genehmigungsschreiben des WLV.

Die Genehmigungsgebühr in Höhe von 0,50€ pro Finisher ab 16 Jahren wird nach der Veranstaltung anhand des Veranstaltungsberichtes berechnet und erhoben. Für Veranstaltungen ohne Startgebühr sowie für Benefizveranstaltungen gibt es Sonderregelungen.

In der Genehmigungsgebühr sind für WLV-Mitgliedsvereine folgende Leistungen enthalten:

- kostenfreie Veröffentlichung der Laufveranstaltungen im Laufkalender BaWü

- kostenfreie Veröffentlichung der Laufveranstaltungen im Laufmagazin LÄUFT

- kostenfreie Veröffentlichung der Laufveranstaltungen in den Online-Portalen https://www.laufen.de/dlv-laufkalender und https://www.wlv-sport.de 

- Zusatzversicherung der ARAG-Sportversicherung für alle Nichtvereinsmitglieder, die an den Laufveranstaltungen teilnehmen

- Leistungen aus dem DLV-Härtefonds

- kostenfreie Beratung und Nutzung der Dienstleistungen des WLV