Veranstaltungsgenehmigungen


Genehmigung stadionnaher Veranstaltungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung stadionnaher Veranstaltung erfolgt mittlerweile komplett papierlos über das Online-Portal LADV. Die Möglichkeit steht allen LADV-Nutzern mit einem Master- bzw. Mitgliedscode zur Verfügung. Die offizielle Anmeldung und Genehmigung einer Veranstaltung ist die Voraussetzung für deren Anerkennung und Bestenlistenfähigkeit.  

Auf LADV können Veranstaltungen vom vereinsoffenen Sportfest über Kreismeisterschaften bis hin zum Internationalen Einladungswettkampf angemeldet werden. Ebenso können dort auch stadionferne Laufveranstaltungen angemeldet werden.

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass Ihre Wettkämpfe den Vorgaben der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) entsprechen.

Achten Sie ebenfalls darauf, dass der Verein oder der Kreis, der beim Anmeldevorgang als Veranstalter benannt ist, die Genehmigungsgebühren in Rechnung gestellt bekommt.

 

2. Prüfung der Anträge auf Veranstaltungsgenehmigung

Nachdem die Anmeldungen im Online-Portal LADV eingereicht wurden, erhält der WLV eine Email-Benachrichtigung. Ebenfalls wird der Genehmigungsantrag dem Kreisvorsitzenden des entsprechenden Leichtathletikkreises weitergeleitet. Dieser hat die Möglichkeit dem Antrag zu widersprechen.

Der WLV überprüft den Antrag auf Konformität mit den Vorgaben der DLO. Sowohl bei der Genehmigung als auch bei der Ablehnung erhält der Verein eine Email-Benachrichtigung. Im Falle einer Ablehnung wird in der Email kurz begründet, wo die Vorgaben der DLO missachtet wurden. Die Veranstaltung kann danach nochmals neu angemeldet werden.

Im Falle einer nationalen oder internationalen Veranstaltung erfolgt eine zusätzliche Überprüfung des DLV, der diese Veranstaltung abschließend genehmigt oder ablehnt.

 

3. Fristen und Gebühren

Anmeldungen von Veranstaltungen sollten spätestens bis acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim WLV eingereicht werden. Später eingehende Anmeldungen werden entsprechend der Gebührenordnung des DLVmit zusätzlichen Gebühren geahndet. Ebenso orientieren sich zusätzliche Gebühren aufgrund falscher oder fehlender Angaben sowie fehlender Anmeldungen an der DLV-Gebührenordnung.

Je nach Kategorie der Veranstaltung (vereins-, kreis-, landesoffen, national, international) werden verschiedene Gebühren fällig. Diese können Sie der WLV-Gebührenübersicht entnehmen. Bei allen Veranstaltungen bis zur Landesebene erfolgt die Rechnungsstellung über den WLV, bei nationalen und internationalen erfolgt die Rechnungsstellung über den DLV.