Streckenvermessung


Der Antrag auf Vermessung einer Laufstrecke geht unter Angabe von Ort, Ansprechpartner:in, Streckenlänge und geplantem Veranstaltungstermin an die WLV-Geschäftsstelle.


Hinweise für Veranstalter zur Vorbereitung der Streckenvermessung

Aktuelle Hinweise zu den vorbereitenden Maßnahmen für eine DLV-Streckenvermessung sind auf Anfrage bei der WLV-Geschäftsstelle erhältlich.


Genehmigung des Vermessungsprotokolls

Die Durchführung der Vermessung erfolgt durch einen akkreditierten DLV-Streckenvermesser, der ein offizielles Protokoll erstellt.

Das Vermessungsprotokoll wird beim Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) zur Prüfung und Genehmigung eingereicht.

Sofern alle Kriterien der Streckenvermessung erfüllt sind, erfolgt die Genehmigung durch den DLV und der Veranstalter erhält ein Zertifikat. Die Gültigkeit des Zertifikates ist auf 5 Jahre beschränkt, anschließend muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.  


Antrag auf Verlängerung einer Streckenvermessung

Den Antrag auf Verlängerung einer Streckenvermessung erhalten Sie auf Anfrage bei der WLV-Geschäftsstelle.