Der Wettkampfbetrieb kann wieder anlaufen
  12.06.2020 •     WLV , Wettkampf , BLV , Top-News BLV , BLV-Wettkampf , BW-Leichtathletik , Wettkampfsport


Nachdem seit einigen Wochen der Trainingsbetrieb in den Leichtathletikvereinen des Landes wieder angelaufen ist, steht nun einer Durchführung von Wettkampfveranstaltungen – zunächst in kleiner Form – nichts mehr entgegen.

Mit der am gestrigen Donnerstag vom Kultusministerium und vom Sozialministerium Baden-Württemberg veröffentlichten Neufassung der Corona-Verordnung Sportwettkämpfe gilt nun auch im Amateurbereich, was für den Profilbereich, insbesondere die Fußball-Bundesligen, bereits seit Mitte Mai gilt: Sportwettkämpfe sind ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen und Corona-bedingt zunächst noch eingeschränkt, wieder möglich.

Die aktuell gültige Version der Corona-Verordnung Sportwettkämpfe sieht neben der strikten Beachtung der Abstandsregeln und der Hygienevorschriften u.a. folgende Einschränkungen vor:

  • Eine Durchführung von Sportwettkämpfen ist nur zulässig, wenn insgesamt weniger als 100 Athletinnen und Athleten teilnehmen.
  • Die Anzahl der weiteren an der Wettkampfveranstaltung beteiligten Personen wie z.B. Kampfrichter, Helfer, Trainer, Betreuer ist soweit wie möglich zu begrenzen. Zuschauer dürfen nicht anwesend sein.
  • Es dürfen nur Wettbewerbe durchgeführt werden, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann.

Zur Gewährleistung einer sicheren und der Rechtsverordnung entsprechenden Durchführung von Leichtathletik-Wettkämpfen und als Hilfestellung für alle Veranstalter hat die Leichtathletik Baden-Württemberg ein Schutzkonzept Leichtathletik-Wettkämpfe zusammengestellt. Dieses Schutzkonzept wird den jeweils aktuell gültigen Corona-Verordnungen angepasst und ist für alle Veranstalter verbindlich; ebenso muss bei einer Veranstaltungsbeantragung die Umsetzung der Corona-Verordnung Sportwettkämpfe verbindlich anerkannt werden.

Im Sinne einer raschen Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs wird die Anmeldefrist für alle Leichtathletik-Veranstaltungen (bis einschließlich der Kategorie "Landesoffen") vorläufig befristet bis einschließlich 31. Juli 2020 (Veranstaltungsdatum) auf 5 Tage reduziert. Die Anmeldung erfolgt für alle Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen wie gewohnt ausschließlich über das Portal LADV.

>> Zum Schutzkonzept Leichtathletik-Wettkämpfe der Leichtathletik Baden-Württemberg

>> Zur Corona-Verordnung Sportwettkämpfe