Aufruf zu Wahlvorschlägen: Wahl des Athletenvertreters (m/w/d) im WLV Aufsichtsrat
Der Athletenvertreter bringt die Interessen aller Athletinnen und Athleten im WLV‑Gebiet in den Aufsichtsrat ein und setzt sich dort für ihre Anliegen ein.
Gewählt werden Athletenvertreter und Stellvertreter von den Kaderathletinnen und ‑athleten des WLV (Landes‑ und Bundeskader), die zum Zeitpunkt der Wahl am 20. Februar 2026 mindestens 14 Jahre alt sind.
Wählbar ist jedes volljährige Mitglied eines WLV‑Vereins, das am Wahltag keine hauptamtliche Funktion im Verband ausübt. Zusätzlich darf die kandidierende Person am 20. Februar 2026 das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben und muss entweder aktuell oder früher einem WLV‑Landeskader oder DLV‑Bundeskader angehört haben – oder einen Einsatz in einer WLV‑Auswahlmannschaft nachweisen können.
Wahlvorschläge können von jedem Mitglied eines WLV‑Vereins eingereicht werden, solange diese Person am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist.
Die Vorschläge müssen schriftlich (per Post oder E‑Mail) bis Sonntag, 8. Februar 2026 bei der WLV‑Geschäftsstelle eingehen:
Postanschrift:
Württembergischer Leichtathletik-Verband e.V.
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
E-Mail: info(@)wlv-sport.de
Die Richtlinie zur Wahl des Athletenvertreters und dessen Stellvertreter finden Sie hier.
Der WLV freut sich über zahlreiche Wahlvorschläge für den Athletenvertreter und dessen Stellvertreter – Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht spielen für uns keine Rolle!