Weitere Erläuterungen zur Umsetzung der neuen Corona-Verordnung
  04.11.2020 •     WLV , Top-News WLV , BLV , BW-Leichtathletik , Leistungssport


Aus der Stellungnahme des Kultusministeriums Baden-Württemberg zu den verschärften Regelungen im Sport aufgrund der neuen Corona-Verordnung zum 2. November 2020 geht hervor, dass Leichtathletiktraining im Stadion auch unter den verschärften Einschränkungen möglich bleibt.

In den Veröffentlichungen des Kultusministeriums ist formuliert, dass auch Leichtathletikstadien zu den weitläufigen Sportanlagen gehören, auf welchen das Training  mit mehreren im Sinne des §1a der Corona-Verordnung individualsportlich aktiven Personen stattfinden darf. Das bedeutet, dass die Nutzung zeitgleich durch mehrere Gruppen von höchstens zwei Personen oder von Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts erfolgen darf.

Voraussetzung dafür ist, dass:

  1. die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden,
  2. keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen erfolgt,
  3. keine Umkleidekabinen und sanitäre Einrichtungen geteilt werden,
  4. der Träger des Leichtathletikstadions dieses entsprechend öffnet.

Somit ist neben Spitzen- und Profisportlern auch den Amateur- und Freizeitsportlern in der Leichtathletik die Möglichkeit gegeben, das Training in den kommenden Wochen unter den genannten Bedingungen fortzusetzen.

Weitere Informationen zu den verschärften Regelungen im Sport aufgrund der neuen Corona-Verordnung zum 2. November 2020 finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.