Positive Neuigkeiten: Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni
  04.06.2021 •     WLV , Top-News WLV , Wettkampf , Breitensport , BLV , Top-News BLV , BLV-Wettkampf , BLV-Läufe , BW-Leichtathletik , Top-News BW-Leichtathletik , Wettkampfsport , Leistungssport


Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen beschlossen – so auch für den Breitensport. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab kommenden Montag.

Demnach ist der organisierte Vereinssport nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Breitensports gestattet.

Darüber hinaus entfällt bei einer Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 35 für Veranstaltungen und Angebote im Freien die Nachweispflicht (§ 21 Abs. 5 a Nr. 1 und 4).

Auch die Leichtathletik-Fans können sich auf eine positive Lockerung hinsichtlich der Wettkämpfe freuen. Wettkampfveranstaltungen des Breiten-, Profi- und Spitzensports sind ohne Begrenzung der Teilnehmer mit bis zu 500 Zuschauern im Freien oder 250 Zuschauern innerhalb geschlossener Räume gestattet.

Zum vollständigen Artikel des Landes Baden-Württemberg und weiteren Lockerungen gelangen Sie hier.

>> Schreiben des BSBNord zur neuen Corona-Vo

>> Der Stufenplan des Landes Baden-Württemberg für sichere Öffnungsschritte im Überblick (gültig ab 7. Juni 2021)

>> Die ab 7. Juni 2021 gültige Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg


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