Schutzkonzept Leichtathletik Baden-Württemberg angepasst
  27.05.2020 •     WLV , Top-News WLV , BLV , Top-News BLV , BW-Leichtathletik , Top-News BW-Leichtathletik , Leistungssport


Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie das Sozialministerium, Baden-Württemberg setzen ab 2. Juni 2020 eine neue Corona-Verordnung Sportstätten in Kraft. Das Schutzkonzept Leichtathletik Baden-Württemberg ist nun in einer angepassten Version mit Gültigkeit ab 2. Juni 2020 verfügbar.

Die ab 2. Juni gültige Corona-Verordnung Sportstätten bringt für das Training in den Vereinen weitere Erleichterungen und Vereinfachungen. Diese wurden nun in das Schutzkonzept Leichtathletik Baden-Württemberg eingearbeitet. Das Schutzkonzept Leichtathletik Baden-Württemberg greift die Regelungen der Corona-Verordnung auf und gibt auf dieser Grundlage Empfehlungen für die Umsetzung im Vereinstraining.

Die wesentlichen Änderungen für das Training der Leichtathletik-Vereine ab 2. Juni 2020 betreffen die folgenden Punkte:

  • Die maximale Größe der Trainingsgruppen wird auf 10 Personen inkl. Trainer*in angehoben.
  • Die Trainings- bzw. Übungsfläche muss bei Leichtathletiktraining in Bewegung so bemessen sein, dass mindestens 40 m² pro Person zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis ist auch die Erhöhung der Anzahl der zeitgleich in einem Leichtathletik-Stadion trainierenden Gruppen möglich.
  • Bei Training unter Beibehaltung des individuellen Standorts während der gesamten Übungseinheit (z.B. bei Übungen auf persönlichen Matten) ist eine Mindestfläche pro Person von 10 m² ausreichend.
  • Leichtathletiktraining kann unter den in der Corona-Verordnung geregelten Punkten auch wieder in der Halle stattfinden

Alle weiteren Regelungen, insbesondere die Hygienevorschriften und die Abstandsregelung bleiben unverändert in Kraft. Außerdem weisen wir nochmals darauf hin, dass über die Öffnung von Sportanlagen und Sporthallen für das Training die örtlich zuständige Behörde und der Betreiber entscheiden und diese ggf. auch abweichende Regelungen treffen können.

> Zum Schutzkonzept Leichtathletik Baden-Württemberg (gültig ab 2. Juni 2020)

> Zur Corona-Verordnung Sportstätten (gültig ab 2. Juni 2020)