Der Versicherungsschutz für Ehrenamtliche wird erweitert

  14.11.2018
Seit Anfang 2006 besteht für gewählte Ehrenamtsträger/innen (z.B. Vereinsvorsitzende, Kassenwarte oder Abteilungsleiter) in gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen des WLSB Versicherungsschutz durch die VBG über einen Rahmenvertrag.

Dieser Rahmenvertrag stellt alle gewählten Ehrenamtsträger/innen bei der Ausübung ihrer Vereins- bzw. Verbandstätigkeit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch auch außerhalb eines Wahlamtes übernehmen Ehrenamtliche Verantwortung. Dies können leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten sein, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden, wie beispielsweise die Leitung eines Festausschusses.

In Verhandlungen mit der VBG konnte nun erfreulicherweise erreicht werden, dass der Versicherungsschutz kostenneutral auch auf den Personenkreis der beauftragten Ehrenamtsträger/innen ausgeweitet wurde. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Versicherte vom Verein/Verband beauftragt wurde und die Ausübung der Tätigkeit in der gemeinnützigen Organisation unentgeltlich erfolgt. Die Ehrenamtspauschale steht der Unentgeltlichkeit dabei nicht entgegen.

Alle Informationen zu den Rahmenverträgen finden Sie hier.

WLSB