Corona-Verordnung Sportstätten tritt am 11. Mai in Kraft
            
            
                
                        
                             
                            10.05.2020
                        
                    
                
                
                    
                          
                        
	
	
		
		
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        Die Corona-Verordnung Sportstätten gibt den Rahmen für einen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Baden-Württemberg vor. Die Umsetzung der Verordnung erfolgt vor Ort in Abstimmung zwischen den jeweiligen Vereinen und den Betreibern der Sportanlagen.
Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Corona-Verordnung Sportstätten durch die Vereine bietet das Schutzkonzept Leichtathletik der Leichtathletik Baden-Württemberg.
>> Corona-Verordnung Sportstätten des Landes Baden-Württemberg
>> Ergänzende Hinweis bzw. häufige Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung
 
                             
                                         
                                         
             
						