Schutzkonzept Leichtathletik-Wettkämpfe: Update verfügbar
            
            
                
                        
                             
                            26.06.2020
                        
                    
                
                
                    
                          
                        
	
	
		
		
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        Die ab 1. Juli 2020 gültige Corona-Verordnung Sport ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Mit der Verordnung sind wesentliche Lockerungen verbunden.
Was ist neu?
- Die Einhaltung des Mindestabstandes ist in Wettkampfsituationen, in denen dies nicht möglich ist, nicht mehr erforderlich. Es können also wieder alle Disziplinen unter Wettkampfbedingungen zur Durchführung kommen.
- Bis einschließlich 31. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig.
- Ab 1. August (bis einschließlich 31. Oktober 2020) sind Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauern zulässig. Dabei ist die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlern und Zuschauern dem Veranstalter freigestellt.
- Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.
>> Zum Schutzkonzept Wettkämpfe der Leichtathletik Baden-Württemberg (gültig ab 1. Juli 2020)
>> Zur Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 1. Juli 2020)
 
                             
                                         
                                         
            