Allgemeine Hinweise


Der öffentliche Verkehrsraum (d.h. öffentliche Straßen, Wege und Plätze) ist nach StVO (Straßenverkehrsordnung) nicht für den Laufsport vorgesehen. Die Läufer:innen haben - unter steter Berücksichtigung wechselseitiger Rücksichtnahme gegenüber allen anderen Teilnehmenden des Straßenverkehrs - unter Einhaltung der Regelungen der StVO die vorhandenen Gehwege zu nutzen. Sind keine geeigneten Gehwege vorhanden, haben alle Läufer:innen im nicht verkehrsreichen Straßennetz sicherzustellen, sich bei insbesondere schlechten Witterungs- und Lichtverhältnissen - und unter Einhaltung der StVO - anderen Teilnehmenden des öffentlichen Verkehrs durch geeignete Laufsport-Leuchtmittel (Warnwesten, Stirnlampen, Reflektorbänder o.ä.) erkennen zu geben.

  • Mit guter Funktionskleidung kommt man gut über den Winter
  • Nicht zu viel anziehen – anfangs ein bisschen frösteln ist optimal
  • Eine Mütze ist sinnvoll, da man über Kopf und Nacken 40% Wärme verliert
  • Nach dem Training nicht zu lange rumstehen, etwas Trockenes anziehen
  • Laufen Sie bei starker Kälte betont langsam, wärmen und feuchten Sie die Luft durch Nasenatmung an
  • Wärmen Sie sich im Winter sorgfältig auf
  • Um den Weg ausleuchten zu können, sollten die Lauf- und WalkingTREFF-Betreuer:innen sowie auch einige der Teilnehmenden evtl. eine Stirnlampe mitführen

  • Starten Sie das Training immer gut hydriert, d.h. trinken sie reichlich
  • Meiden Sie direkte Sonneneinstrahlung und Ozon, d.h. laufen Sie früh morgens oder spät abends und bevorzugen Sie schattige Trainingsstrecken
  • Tragen Sie eine Kappe als Sonnenschutz
  • Trainieren Sie nach Puls!
  • Passen Sie das Tempo beim Training an die äußeren Gegebenheiten an. Bei gleichem Lauftempo ist die Kreislaufbelastung bei Wärme erheblich höher

Ein erhebliches Risiko beim Lauftraining stellen Gewitter, Glatteis und heiße Temperaturen über 35° dar. Hierbei ist die Gefahr sehr groß, durch äußere Witterungsbedingungen Verletzungen zu erleiden, so dass es der Verantwortung der Lauf- und WalkingTREFF-Verantwortlichen obliegt, den Lauftreff ganz abzusagen.