Neue Kaderbezeichnungen in Baden-Württemberg
  30.09.2019 •     BW-Leichtathletik , Leistungssport , WLV , BLV


In Folge der engeren Verzahnung zwischen den Leistungssport-Strukturplänen von Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) und Leichtathletik Baden-Württemberg (LABW) übernimmt die LABW ab der kommenden Saison die in den DLV-Konzepten verwendeten Kaderbezeichnungen.

Einstiegsstufe ist demnach der Landeskader 2 (AK15 und 16 der folgenden Saison; bislang D-Kader Schüler). Neben Stützpunkttraining und Tageslehrgängen wird blockspezifisch im Frühjahr ein dreitägiger Trainingslehrgang angeboten. Die "neuen" LK2 werden im Oktober zu einer ersten Sichtung an die Landessportschule Albstadt eingeladen. Für die AK15 gibt es an Pfingsten für ausgewählte Athleten ein einwöchiges Trainingslager.

Der Landeskader 1 (AK 17 bis 19 der folgenden Saison; bislang D-Kader) wird neben Stützpunkttraining mit disziplinspezifischen Maßnahmen gefördert. Gleiches gilt für den Landeskader 1 U23 (AK 20 bis 22 der folgenden Saison; bislang L-Kader), der jetzt ebenfalls aus den LSV-Leistungssportmitteln gefördert werden kann. Für alle Landeskader gibt es die sportmedizinische Untersuchung, die für die U23-Athleten aber zu beantragen ist.

Ältere Athleten werden in der Leichtathletik Baden-Württemberg in keinem Kader mehr geführt, aber selbstverständlich bei entsprechender Qualifikation weiterhin im Training unterstützt, insbesonder "Absteiger" aus den Bundeskadern.

Der Talentkader bezeichnet nun die Fördermaßnahmen für die kommende AK14 (bislang F-Kader) zur Vorbereitung auf den Landeskader-Einstieg.

Die Auswahl der Landeskader orientiert sich an den veröffentlichten Richtwerten. Beim Talentkader spielen – vor allem bei den körperlich noch wenig entwickelten Athleten – neben den Wettkampfergebnissen und den Testleistungen bei Talentsportfest und Sichtung auch die Potenzialeinschätzung durch die Landestrainer Nachwuchs eine Rolle.