Bestenlistenfähige Laufveranstaltungen


Im Bereich der stadionfernen Laufveranstaltungen gibt es eine breitensportliche Ausrichtung für "Jedermann" (vgl. Rubrik "Breitensport") sowie eine wettkampforientierte Variante mit Aufnahme der erzielten Leistungen in die Bestenlisten, bzw. mit Führung von Rekordlisten.

Die Voraussetzungen für eine bestenlistenfähige Laufveranstaltung sind:

  • Offizielle Streckenvermessung durch einen DLV-Streckenvermesser (eine Vermessung für Erstveranstalter ist nicht möglich, erst nach reibungsloser Abwicklung der Erstveranstaltung kann für die zweite Auflage eine Vermessung beantragt werden)
  • Anerkennung und Einhaltung der Regeln und Vorgaben von World Athletics (WA) und Deutschem Leichtathletik-Verband (DLV) laut IWR und DLO (Prüfung durch WLV-Verbandsaufsicht)
  • Antrag auf Genehmigung einer stadionfernen Laufveranstaltung mit bestenlistenfähiger Strecke
  • Es werden nur Leistungen für die WLV-Bestenliste anerkannt, die von Teilnehmer/innen mit Startrecht für einen Mitgliedsverein des WLV erbracht wurden
  • Übermittlung der Ergebnisse an die WLV-Statistiker

In Württemberg finden jedes Jahr über 40 Laufveranstaltungen statt, bei denen Läuferinnen und Läufer mit Startrecht für einen WLV-Mitgliedsverein Leistungen für die WLV- und DLV-Bestenlisten erbringen können.