Änderung der WLV-Gebührenübersicht wird zum 01. April 2024 wirksam
  25.03.2024 •     WLV , Top-News WLV


Bereits Anfang Januar 2024 wurden die Kreise und Vereine des WLV via Mail über die Änderungen der WLV-Gebührenübersicht den Wettkampfbereich betreffend informiert. Diese werden nun zum 01. April 2024 wirksam.

Wie im Schreiben vom 10. Januar 2024 an die Kreise und Vereine mitgeteilt, werden zum 01. April 2024 die Regelungen des Bildungsbereich hinsichtlich der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das SEPA-Lastschriftverfahren auf den Wettkampfbereich ausgeweitet. 

In der Folge wird eine zzgl. Bearbeitungsgebühr von 10,00€ fällig, wenn

  • Organisationsgebühren bei Landesmeisterschaften, 
  • Genehmigungsgebühren von Veranstaltungen und
  • Genehmigungs-/Lizenzgebühren bei Startpassanträgen

nicht via SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden können.

Weiter wird eine zzgl. Bearbeitungsgebühr von 5,00€ fällig, wenn ein Startpassantrag nicht über die Online-Beantragung über Phoenix, sondern manuell über das DLV-Startpassformular eingereicht wird.

Wir bitten um Berücksichtigung der Wirksamkeit am 01. April 2024 und empfehlen dringend die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats.